Die epidemiologische Dynamik viraler Durchfallerkrankungen sind gekennzeichnet durch eine hohe Ansteckungsgefahr und damit verbunden einer raschen Ausbreitung. Ursache dafür ist das Zusammentreffen epidemiologisch ungünstiger Faktoren. Der Erkrankte scheidet in der akuten Krankheitsphase extrem hohe Mengen an Erregern aus, bereits wenige Erreger reichen für eine Ansteckung aus und das menschliche Immunsystem kann dauerhaft keine Antikörper bilden (Ausnahme Rotaviren). Demzufolge sind alle Menschen immer wieder empfänglich für Infektionen.
Die Aufklärung und Einhaltung von Hygienemaßnahmen bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen ist deshalb unerlässlich. Informieren Sie sich in diesem Beitrag.
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) spielt eine zentrale Rolle für die Hygiene in der Pflege. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Infektionskrankheiten in Pflegeeinrichtungen.
Ziel ist es, Infektionen frühzeitig zu erkennen, deren Ausbreitung zu verhindern und besonders gefährdete Menschen, Bewohnerinnen, Patientinnen und das Personal, zu schützen. Ein zentraler Bestandteil ist die Pflicht zur Erstellung und Umsetzung eines einrichtungsbezogenen Hygieneplans (§ 36 IfSG). Dieser regelt unter anderem Maßnahmen zur Händehygiene, Desinfektion, Schutzkleidung sowie den sachgerechten Umgang mit infektiösen Pflegebedürftigen. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz z.B. Pflegeeinrichtungen zur Meldung bestimmter Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt (§§ 6–9 IfSG), um eine schnelle Reaktion bei Ausbrüchen zu ermöglichen.
Informieren Sie sich jetzt in dieser konsolidierten Fassung des IfSG, in der alle bisherigen Änderungen der letzten Jahre schon eingearbeitet wurden.
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