Der Begriff „Personalhygiene“ beinhaltet Maßnahmen der persönlichen sowie der Basishygiene, wobei der Übergang von einem zum anderen nicht abgrenzbar ist. Er beinhaltet Maßnahmen der Hygiene, welche eine Übertragung von Mikroorganismen auf Menschen, Flächen und Materialien, wie z. B. Medizinprodukte oder Lebensmittel, verhindern. Hierzu gehört zunächst die persönliche Sauberkeit und Hygiene (Kapitel III.1.1) jedes einzelnen Mitarbeitenden im Betrieb. Weiterhin sind saubere Arbeitskleidung, Schutzkleidung ((Kapitel III.1.1) sowie Händehygiene (Kapitel II.1.3) wesentliche Bestandteile. Letztendlich ist aber immer der Mensch als Mitarbeitender für sein Verhalten, die Akzeptanz und das Umsetzen von Hygiene-Vorgaben sowie für sein Problembewusstsein verantwortlich.
Nutzen Sie zur Organisation der Personal- und Händehygiene in Ihrer Einrichtung die diversen Arbeitshilfen wie Verfahrensanweisungen, Checklisten, Informationsblätter und Hygienepläne der Kapitel.