78. Aktualisierung – März 2025

Der Begriff „Personalhygiene“ beinhaltet Maßnahmen der persönlichen sowie der Basishygiene, wobei der Übergang von einem zum anderen nicht abgrenzbar ist. Er beinhaltet Maßnahmen der Hygiene, welche eine Übertragung von Mikroorganismen auf Menschen, Flächen und Materialien, wie z. B. Medizinprodukte oder Lebensmittel, verhindern. Hierzu gehört zunächst die persönliche Sauberkeit und Hygiene (Kapitel III.1.1) jedes einzelnen Mitarbeitenden im Betrieb. Weiterhin sind saubere Arbeitskleidung, Schutzkleidung ((Kapitel III.1.1) sowie Händehygiene (Kapitel II.1.3) wesentliche Bestandteile. Letztendlich ist aber immer der Mensch als Mitarbeitender für sein Verhalten, die Akzeptanz und das Umsetzen von Hygiene-Vorgaben sowie für sein Problembewusstsein verantwortlich.

Nutzen Sie zur Organisation der Personal- und Händehygiene in Ihrer Einrichtung die diversen Arbeitshilfen wie Verfahrensanweisungen, Checklisten, Informationsblätter und Hygienepläne der Kapitel.

Der Einsatz von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln ist in vielen Bereichen des Gesundheitswesens sinnvoll, erforderlich und verpflichtend. Ziel ist es, Infektionsketten zu unterbinden, eine Verbreitung von Infektionserregern damit zu verhindern und somit sowohl das Personal als auch Patienten und Dritte vor Infektionen zu schützen. Neben der Hände- und Flächendesinfektion spielt die Medizinprodukteaufbereitung eine wesentliche Rolle im Bereich der Hygiene. Im Gegensatz zu früher sind Medizinprodukte heute teilweise hoch komplex und aus unterschiedlichen Materialien aufgebaut. Dadurch bedarf es sowohl einer speziellen Kenntnis bei der Auswahl der entsprechenden Reinigungs- und Desinfektionsmittel als auch eine entsprechende Fachkenntnis seitens des Aufbereitungspersonals. So ist bereits vor der Beschaffung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln zu prüfen, ob diese für den jeweiligen Verwendungszweck freigegeben sind.