174. Aktualisierung – April 2025

Die Kommentierung zur neuen Fertigpackungs­verordnung wird mit § 30 FPackV fortgeführt. Im Verordnungstext geht es konkret um die Anforderungen an Verkaufseinheiten ohne Umhüllungen. Die Vorschrift wurde neu strukturiert und eine vormalig vorhandene Privilegierung, bezüglich der Verwendung von Messgeräten, wurde nicht mehr fortgeführt.

Die Marktanteile von Verkaufseinheiten ohne Umhüllungen spielen im direkten Vergleich mit den vorverpackten Waren nur eine untergeordnete Rolle. Und obwohl es sich hierbei eben gerade nicht um Fertigpackungen im gesetzlichen Sinne handelt, hat der Verordnungsgeber trotzdem Anforderungen an solche Verkaufseinheiten festgelegt und mit in die Verordnung über Fertigpackungen aufgenommen. Diese Anforderungen werden kommentiert.

Sie erhalten in dieser Aktualisierungslieferung eine Erweiterung der Urteilssammlung zu folgenden Schwerpunkten: Fertigpackungen Süßwaren, Barilla, Bratwurstspieße, Füllmenge bei Druckerpatronen, Nettogewicht bei Futterstangen, Hydra-Energy, Kennzeichnung von Tiefkühlpackungen, Müslimischung, Orangenmarmelade.