175. Aktualisierung – Juni 2025

Die Kommentierung zur neuen Fertigpackungs­verordnung wird mit § 29 (D. Biscevic) und § 31 (T. Gutheil) FPackV fortgeführt.

In Abschnitt 7 geht es konkret um die Anforderungen an Fertigpackungen, welche nicht auch zugleich vorverpackte Lebensmittel sind. Die Anforderungen an vorverpackte Lebensmittel sind in Abschnitt 5 der Verordnung verankert. Dies ist nicht nur für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge zutreffend, sondern auch für Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge. Der Marktanteil von Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge, welche keine Lebensmittel enthalten spielt zwar nur eine untergeordnete Rolle, aufgrund der Vorrangregelungen der europäischen Lebensmittelinformations­verordnung war der Verordnungsgeber nun jedoch dazu gezwungen, getrennte Regelungen für die Produktkategorien zu treffen. Die Anforderungen an „Nichtlebensmittel“ finden sich im § 31 und werden kommentiert.

Die in Kraft getretene Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG ist in dieser Aktualisierung einschließlich bis Kapitel III berücksichtigt. Eine vollständige Darstellung der Verordnung erfolgt mit der nächsten Aktualisierung.