Die Kommentierung zur neuen Fertigpackungsverordnung wird mit § 29 (D. Biscevic) und § 31 (T. Gutheil) FPackV fortgeführt.
In Abschnitt 7 geht es konkret um die Anforderungen an Fertigpackungen, welche nicht auch zugleich vorverpackte Lebensmittel sind. Die Anforderungen an vorverpackte Lebensmittel sind in Abschnitt 5 der Verordnung verankert. Dies ist nicht nur für Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge zutreffend, sondern auch für Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge. Der Marktanteil von Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge, welche keine Lebensmittel enthalten spielt zwar nur eine untergeordnete Rolle, aufgrund der Vorrangregelungen der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung war der Verordnungsgeber nun jedoch dazu gezwungen, getrennte Regelungen für die Produktkategorien zu treffen. Die Anforderungen an „Nichtlebensmittel“ finden sich im § 31 und werden kommentiert.