Vorwort

Das Fertigpackungsrecht als wichtiges Element des Eichrechts dient dem Schutz des Verbrauchers und der Gewährleistung des fairen Wettbewerbs. Verbraucher erwerben den größten Teil der Produkte des täglichen Bedarfs in Form von Fertigpackungen, d. h. Waren, die in ihrer Abwesenheit hergestellt und verpackt wurden. Der Verbraucher muss darauf vertrauen, dass Fertigpackungen richtig gekennzeichnet sind und die angegebene Füllmenge enthalten, seine eigenen Kontrollmöglichkeiten sind begrenzt. Verbraucherschutz bedeutet im Fertigpackungsrecht daher Schutz des Verbrauchers vor wirtschaftlichen Schäden, die durch den Erwerb unterfüllter Fertigpackungen entstehen. Zur Gewährleistung dieses Schutzes regelt das Fertigpackungsrecht die Anforderungen an Füllmengen, die Kennzeichnung von Fertigpackungen, die betrieblichen Kontrollen und die behördlichen Überwachungen sowie das Verbot von Mogelpackungen. Diese Regelungen sollen gleichzeitig auch den fairen Wettbewerb gewährleisten: Denn der sich rechtmäßig verhaltende Hersteller von Fertigpackungen erleidet ebenfalls wirtschaftliche Nachteile, wenn ein Mitbewerber sich nicht an diese gesetzlichen Vorgaben hält.

Das Fertigpackungsrecht hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Änderungen erfahren, die insbesondere auf Grund europäischer Richtlinien erfolgt sind. Stand der gegenwärtigen Entwicklung ist die Umsetzung der Richtlinie 2007/45/EG durch die Sechste Verordnung zur Änderung der Fertigpackungs­verordnung im Juni 2008 in nationales Recht. Mit dieser Richtlinie wurden nunmehr die verbindlichen Reihen für Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen europaweit vollständig harmonisiert und auf einige wenige Produkte beschränkt. Der Preisvergleich soll nun weitestgehend über den Grundpreis gewährleistet werden.

Der von Dr. Arthur Strecker im Jahr 1974 begründete Kommentar wendet sich zum einen an den Praktiker, zum anderen an Behörden und Gerichte. Er enthält die Texte der Vorschriften und ausführliche Hinweise zur Interpretation und Auslegung der für das Fertigpackungsrecht bedeutsamen Vorschriften insbesondere zum Eich­gesetz und zur Fertigpackungsverordnung. Das für den Verbraucherschutz ebenso wichtige Preisangabenrecht, das einige Querverbindungen zur Fertigpackungs­verordnung aufweist, wird ebenfalls kommentiert. Das Werk enthält zusätzlich die wesentlichen für das Fertigpackungsrecht wichtigen Rechtsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union, insbesondere auch aus dem Lebensmittelrecht. Seitenwechsel

Des Weiteren ist neben den Verwaltungsleitfäden der Eichbehörden weiteres umfangreiches Material zur Umsetzung der Fertigpackungsvorschriften enthalten. Abgedruckt sind zudem die für die Praxis wichtigen Empfehlungen der Internationalen Organisation für das gesetzliche Messwesen (OIML) sowie Leitfäden der European Cooperation in Legal Metrology (WELMEC). Weiterhin finden sich umfassende Informationen zur behördlichen Prüfung von Abfüllvorgängen und Maßbehältnissen. Neben statistischen Grundlagen werden zudem die Verfahren erläutert und eine Empfehlung für die Prüfausstattung gegeben. Behandelt wird zudem der betriebliche Teil der Prüfung und die Überwachung von Abfüllvorgängen; hier sind ebenfalls umfassende statistische Grundlagen und detaillierte Informationen über Verfahren, die je nach Füllgut unterschiedliche Maßnahmen erfordern, zu finden. Als Ergänzung werden angrenzende Standards und gesetzliche Anforderungen beschrieben. Anhand von Anwendungsberichten bekommt der Leser einen realistischen Eindruck von existenten Praxislösungen und deren Nutzen. Abgerundet wird der Kommentar u. a. durch Hinweise auf für das Fertigpackungsrecht wichtige Begriffserläuterungen, eine Zusammenstellung der wichtigsten Verpackungsnormen sowie ein Verzeichnis der für das Mess- und Eichwesen zuständigen Behörden.

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