Vorwort

Es war eine schwere Geburt – nach langjährigen Gesetzgebungsverfahren, kontroversen Diskussionen in der Öffentlichkeit, zähen politischen Verhandlungen und hartnäckigem Ringen um die beste Lösung ist sie nunmehr in Kraft getreten: Die europäische Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben. Dieser Praxiskommentar erläutert die neuen Regelungen, die das Recht der Lebensmittelwerbung revolutionieren.

Vom Harmonisierungsgedanken getragen hoffte man, dass mit dieser Verordnung mehr Klarheit im Bereich der Etikettierung und Werbung mit den sogenannten „Claims“ einkehren würde. Ob dies wirklich gelungen ist, kann schon an dieser Stelle bezweifelt werden. Dem politischen Willen der Kommission, Regelwerke im Sinne einer „better regulation“ zu vereinfachen, um der Industrie einen angemessenen Rechtsrahmen für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit, des Wachstums und der Beschäftigung zu geben, kommt diese Verordnung nicht nach.

Bereits jetzt ist absehbar, dass die Verordnung – abgesehen von den offen gelassenen Punkten – in einigen Teilen der Änderung bedarf. In der Regelung selbst sind zahlreiche weitere ergänzende Rechtsakte, aber auch naturwissenschaftliche Konzepte bereits angelegt. Von der Gemeinschaftsliste zulässiger gesundheitsbezogener Angaben bis zu Nährwertprofilen, in den nächsten Jahren wird uns die Verordnung in Atem halten. Um möglichst zeitnah auf alle Entwicklungen reagieren zu können, haben Verlag und Autoren die Form der Loseblattsammlung gewählt. Auch wenn manche Kritik an der Verordnung berechtigt ist – wir sollten auch die Chancen sehen, die sie der Wirtschaft im Rahmen der Harmonisierung des Rechts der Lebensmittelwerbung bietet. Allerdings ist es wie sooft: Detailliertere Regelungen machen die Anwendung für den Rechtsunterworfenen nicht einfacher.

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