96. Aktualisierung – September 2025
Mit der Basisverordnung hat die EU ein neues Kapitel im Lebensmittelrecht aufgeschlagen. Für Sie als Teil der Lebensmittelwirtschaft hat sie klare, einheitliche und unmittelbar geltende Regeln gebracht. Nationale Unterschiede wurden damit weitgehend abgeschafft. Ziel ist es, sichere und gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel im gesamten Binnenmarkt zu gewährleisten und gleichzeitig den Schutz der Verbraucher zu stärken. Erstmals wurde auch das Futtermittelrecht in die lebensmittelrechtlichen Vorschriften einbezogen, um Risiken entlang der gesamten Produktionskette besser erfassen und kontrollieren zu können – etwa als Reaktion auf die BSE-Krise. Darüber hinaus schuf die Verordnung die Grundlage für das EU-weite Schnellwarnsystem und die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für Sie wichtige Ansprechpartner bei Fragen der Lebensmittelsicherheit sind. Die Verordnung richtet sich direkt an Lebensmittelunternehmen wie Ihres sowie an die zuständigen Behörden. Im Folgenden werden daher nur die Artikel erläutert, die für Ihre betriebliche Praxis tatsächlich relevant sind. Die aktualisierte Kommentierung hilft Ihnen dabei die Verordnung zukünftig auch weiterhin aktuell zu interpretieren und Fälle zu bewerten.
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) ist das zentrale Gesetz des deutschen Lebensmittelrechts und für Sie als Lebensmittelunternehmer besonders wichtig. Es regelt, was bei der Herstellung, Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln erlaubt ist – und was nicht. Das LFGB schützt Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung, schafft aber auch Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen. Es ist die nationale Grundlage zur Umsetzung europäischer Vorgaben und bildet den rechtlichen Rahmen für behördliche Kontrollen. Wer die Vorschriften des LFGB kennt und einhält, sorgt nicht nur für sichere Produkte, sondern stärkt auch Vertrauen und Wettbewerbsfähigkeit am Markt. In der heutigen Aktualisierung finden Sie alle geänderten Textpassagen.
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) regelt die Qualität von Wasser, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist – also insbesondere Trinkwasser, das auch in der Lebensmittelproduktion eingesetzt wird. Für Sie als Lebensmittelunternehmerin oder -unternehmer ist sie deshalb von großer Bedeutung. Die Verordnung stellt sicher, dass Trinkwasser gesundheitlich unbedenklich, rein und genusstauglich ist. Sie legt Grenzwerte für Mikroorganismen, chemische Stoffe und andere Verunreinigungen fest und verpflichtet Betreiber von Wasserversorgungsanlagen sowie Betriebe, in denen Wasser verwendet wird, zu regelmäßigen Kontrollen. Da Wasser ein zentraler Bestandteil vieler Lebensmittel und Produktionsprozesse ist, betrifft die TrinkwV Ihre tägliche Arbeit direkt. Sie sorgt für Verbraucherschutz, aber auch für Planungssicherheit in Ihrem Betrieb. Wer die Anforderungen der Verordnung erfüllt, trägt dazu bei, Qualität und Sicherheit in der Lebensmittelkette nachhaltig zu gewährleisten. Die aktualisierten Textpassagen sichern die aktuelle Bewertung von Sachverhalten und Fragen in Ihrem Unternehmen.