94. Aktualisierung – April 2025

Die Lebensmittelrechtliche Straf- und Bußgeld­verordnung (LMRStV) regelt die Sanktionen bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht. Sie ergänzt das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um. Die LMRStV spielt eine entscheidende Rolle im Lebensmittelhygienerecht, da sie sicherstellt, dass Hygieneverstöße in der Lebensmittelbranche konsequent sanktioniert werden. Sie schützt Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Lebensmitteln und Täuschung, indem sie Unternehmen dazu verpflichtet, hohe Hygienestandards einzuhalten. Durch die Androhung von Strafen und Bußgeldern wirkt die Verordnung abschreckend und verhindert so einen unsachgemäßen Umgang mit Lebensmitteln. Heute erhalten Sie die aktuelle Fassung.

Die Tierische Lebensmittel-Überwachungs­verordnung (Tier-LMÜV) regelt die amtliche Überwachung von Betrieben, die tierische Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder in Verkehr bringen. Sie konkretisiert Vorgaben aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) sowie der EUHygiene­verordnung und stellt sicher, dass Lebensmittel tierischen Ursprungs hygienisch einwandfrei sind. Ihre wichtigsten Inhalte sind die Überwachungspflichten, die Regelungen zu den Betrieblichen Anforderungen und die zu ergreifenden Maßnahmen bei Verstößen. Sie ist essenziell für den Schutz der Verbraucher, da Lebensmittel tierischen Ursprungs ein besonders hohes Risiko für Lebensmittelinfektionen und -vergiftungen bergen. Durch strenge Kontrollen stellt sie sicher, dass Hygienevorschriften eingehalten werden und keine gesundheitsschädlichen Produkte in den Handel gelangen. Zudem zwingt sie Betriebe zur Eigenverantwortung und Einhaltung hoher Hygienestandards, was die Lebensmittelsicherheit erheblich verbessert. Die heutige Aktualisierungslieferung enthält die aktuellen Änderungen der Verordnung. So haben Sie den aktuellen Verordnungstext wieder vollständig vorliegen.

Das Aufbauen eines Betriebs ist aufregend, stressig und es gibt viele Hürden zu überwinden. Eine der ersten davon ist, eine Zulassung für den eigenen Betrieb zu beantragen und diese dann zu bekommen. Der Staat ist dabei nicht der einzige, der die Zulassung von Ihnen fordert: Viele Kunden und auch Lieferanten verlangen sie für ihr internes Qualitätskonzept. Außerdem verlangen manche Qualitätsstandards die Betriebszulassung für die Erfüllung aller Kriterien für eine erfolgreiche Zertifizierung. Es gelingt nur die Genehmigung zu erhalten, wenn Sie sich an die rechtlichen Vorgaben und Voraussetzungen halten und das auch nachweisen können. Eine einmalige Genehmigung reicht außerdem nicht aus. Sie müssen diese aktiv aufrechterhalten, indem Sie permanent lebensmittelrechtlichen Grundsätzen folgen und eine Gute Hygienepraxis leben. Bei beidem hilft Ihnen der Praxisleitfaden Zulassung von Betrieben und begleitet Sie auf dem Weg zur Zulassung.