95. Aktualisierung – Juli 2025

Die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel ist einer der Grundpfeiler für den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln. Sie legt gesetzliche mikrobiologische Kriterien für eine Reihe von Lebensmitteln fest. Ziel der Verordnung ist es, die Lebensmittelsicherheit zu verbessern und einen fairen Handel zu erleichtern, indem mikrobiologische Kriterien zur Beurteilung der Akzeptanz von Lebensmitteln harmonisiert werden. Daran erkennen Sie schnell die Bedeutsamkeit für die alltägliche Praxis in Lebensmittel-Unternehmen. Die Verordnung unterstreicht die entscheidende Rolle der mikrobiologischen Untersuchung bei der Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit. Die Qualitätsmanager in der Lebensmittelindustrie sind gefordert, ihr Wissen und ihre Verfahren zu verbessern. Daher erhalten Sie heute die aktuellste Fassung des Gesetzestextes für den Gebrauch in Ihrer täglichen Praxis.

Die Verordnung (EG) Nr. 2074/2005 der Kommission zur Festlegung von Durchführungsvorschriften für bestimmte unter die Verordnung (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates fallende Erzeugnisse und für die in den Verordnungen (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen amtlichen Kontrollen, zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 853/2004 und (EG) Nr. 854/2004 konkretisiert Hygiene- und Kontrollvorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 853/2004, 854/2004 und 882/2004. Sie regelt u. a. Anforderungen an Fleisch, Fisch, Milch, Eier, Froschschenkel und Schnecken, legt Informationspflichten für Schlachthöfe fest und stärkt die Rolle amtlicher Tierärzte. Zudem werden Vorschriften für Parasitenund Toxinkontrollen, Separatorenfleisch, traditionelle Lebensmittel, Einfuhren aus Drittländern sowie mikrobiologische Nachweisverfahren präzisiert. Auch Anpassungen bestehender Verordnungen und Maßnahmen gegen irreführende Kennzeichnung sind enthalten. Die letzten Änderungen finden Sie heute in der Aktualisierungslieferung.

Das Aufbauen eines Betriebs ist aufregend, stressig und es gibt viele Hürden zu überwinden. Eine der ersten davon ist, eine Zulassung für den eigenen Betrieb zu beantragen und diese dann zu bekommen. Der Staat ist dabei nicht der einzige, der die Zulassung von Ihnen fordert: Viele Kunden und auch Lieferanten verlangen sie für ihr internes Qualitätskonzept. Außerdem verlangen manche Qualitätsstandards die Betriebszulassung für die Erfüllung aller Kriterien für eine erfolgreiche Zertifizierung. Es gelingt nur die Genehmigung zu erhalten, wenn Sie sich an die rechtlichen Vorgaben und Voraussetzungen halten und das auch nachweisen können. Eine einmalige Genehmigung reicht außerdem nicht aus. Sie müssen diese aktiv aufrechterhalten, indem Sie permanent lebensmittelrechtlichen Grundsätzen folgen und eine Gute Hygienepraxis leben. Bei beidem hilft Ihnen der Praxisleitfaden Zulassung von Betrieben und begleitet Sie auf dem Weg zur Zulassung. Heute erhalten Sie den zweiten Teil des Kapitels in seiner aktualisierten Fassung.