108. Aktualisierung – Mai 2025

Zink kommt in einer Vielzahl von Lebensmitteln vor. Daneben wir es aber auch Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) und angereicherten Lebensmitteln sowie Arzneimitteln zugesetzt. Eine längerfristige Aufnahme hoher Zinkmengen kann zu unerwünschten Wirkungen führen. Daher hat die Gemeinsame Expertenkommission zur Einstufung von Stoffen eine Empfehlung zur Einstufung von zinkhaltigen Produkten erstellt.

Dehydroepiandrosteron (DHEA) ist ein Steroid und Prohormon. Es kommt natürlicherweise nur in sehr geringen Mengen in tierischen Lebensmitteln vor, wird jedoch auch als Nahrungsergänzungsmittel angeboten. DHEA ist identisch mit dem Wirkstoff Prasteron, der zur Hormonersatztherapie verordnet wird. Bei der Einnahme von DHEA ist mit Veränderungen des endogenen Hormonhaushalts und androgenen Nebenwirkungen zu rechnen. Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinsame Expertenkommission eine Empfehlung zur Einstufung von DHEA erstellt.

Im Rahmen eines Berufungsverfahrens legte das belgische Cour d’appel de Bruxelles dem EuGH drei Auslegungsfragen zur Entscheidung vor. In dem zugrunde liegenden Verfahren geht es um Werbeaussagen zu zwei Nahrungsergänzungsmitteln, die einen Gesundheitsbezug haben. Fraglich ist jedoch, um es sich hierbei um Aussagen nach Artikel 10 bzw. Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel handelt.