Im Jahre 1927 hat Dr. Moritz, Oberregierungsrat im Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft, eine Broschüre mit dem Titel „Futtermittelgesetz mit Bestimmungen des Verbandes landwirtschaftlicher Versuchstationen im Deutschen Reiche über die Untersuchungsmethoden für Futtermittel“ herausgegeben1. Im Vorwort zu der Veröffentlichung erwähnt der Autor, dass die Vorarbeiten zu dem Futtermittelgesetz von 1926 vier bis fünf Jahre in Anspruch genommen hätten. In dieser Zeit seien umfangreiche Verhandlungen und Einzelbesprechungen mit den Vertretern der beteiligten Wirtschaftskreise geführt worden. Hierbei seien zur Beurteilung der Tragweite der einzelnen Bestimmungen in einem ungewöhnlichen Ausmaße juristische und technische Fragen erörtert worden. Dennoch zeige sich auch nach Verkündung des Gesetzes im Reichsgesetzblatt am 31. Dezember 1926 bei Handel, Industrie und Landwirtschaft fortgesetzt noch ein starkes Bedürfnis nach Auskunft über Einzelheiten des Inhalts des Gesetzes.
Seither hat es zahlreiche Änderungen, Ergänzungen oder Neuordnungen der futtermittelrechtlichen Bestimmungen gegeben. Die bedeutendsten Schritte waren in den vergangenen 40 Jahren das Futtermittelgesetz von 1975, parallel dazu die Harmonisierung des Futtermittelrechts in der Europäischen Gemeinschaft und zur Zeit noch fortlaufend die Neuausrichtung des Futtermittelrechts der Europäischen Union als integraler Teil des Lebensmittelrechts an den Grundsätzen der sog. Basisverordnung zum allgemeinen Lebensmittelrecht. Hierbei hat sich gewissermaßen eine Gemischtlage von horizontalen Regelungen, in die Futtermittel einbezogen sind, wie z. B. allgemeine Grundsätze des Lebensmittelrechts, Gentechnikrecht, Pestizidrückstandsregelungen oder veterinärrechtliche Bestimmungen, und Spezialrecht, wie z. B. über den Verkehr mit Futtermitteln, die Zulassung und Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen, die Futtermittelhygiene oder Regelungen über unerwünschte Stoffe in Futtermitteln, ergeben.
Durch diese Zersplitterung werden die Anwendung und die Durchführung der futtermittelrechtlichen Vorschriften für die betroffenen Kreise aber auch für die zuständigen Überwachungsbehörden der Länder gleichermaßen erschwert. Dies ist für den Behr’s Verlag und die Herausgeber dieser Loseblattsammlung Anlass für die Konzipierung dieser Vorschriftensammlung mit dem Titel „Praxishandbuch Futtermittelrecht“. Ziel ist es, eine Gesamtschau des geltenden Futtermittelrechts in der Europäischen Union und in Deutschland zu erstellen und mit Erläuterungen zu versehen. Damit wollen wir den mit Futtermitteln befassten Kreisen den Zugang zu den futtermittelrechtlichen Vorschriften erleichtern. Zudem sollen die Erläuterungen die Anwendung der Vorschriften unterstützen und insbesondere dabei auch die wichtigen Querbezüge aufzeigen.
Das Erkennen der Zusammenhänge und der Querbezüge ist insbesondere für solche Betriebe nicht immer leicht, die ihren Tätigkeitsschwerpunkt nicht im Futtermittelmarkt haben. Deshalb überrascht es auch nicht, dass in den vergangenen Jahren viele sog. Futtermittelkrisen ihren Ursprung in diesen Sektoren hatten. Dieses Handbuch soll deshalb auch diesen Betrieben eine Stütze im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Verantwortung sein.
Das Praxishandbuch wird im „Endzustand“ 12 Kapitel und einige Anhänge umfassen. Die Kapitelüberschriften lauten:
Kapitel I |
Allgemeine futtermittelrechtliche Vorschriften |
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Kapitel II |
Futtermittelhygiene |
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Kapitel III |
Kennzeichnung und Inverkehrbringen von Futtermitteln |
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Kapitel IV |
Futtermittelzusatzstoffe |
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Kapitel V |
Unerwünschte Stoffe und Rückstände in Futtermitteln |
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Kapitel VI |
Strahlenschutz |
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Kapitel VII |
Veterinärrechtliche Vorschriften mit Bezug zu Futtermitteln |
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Kapitel VIII |
Genetisch veränderte Futtermittel |
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Kapitel IX |
Ökologisch erzeugte Futtermittel |
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Kapitel X |
Fütterungsarzneimittel |
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Kapitel XI |
Überwachung des Verkehrs mit Futtermitteln |
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Kapitel XII |
Einfuhr und Ausfuhr von Futtermitteln |
Die erste Lieferung des Praxishandbuchs enthält Beiträge zur Futtermittelhygiene, zur Kennzeichnung und zum Inverkehrbringen von Futtermitteln und zu Futtermittelzusatzstoffen. Die Komplettierung des Werkes, insbesondere bezüglich der grundlegenden futtermittelrechtlichen Vorschriften, wird in den folgenden Ergänzungslieferungen zügig erfolgen; dabei wird jedoch auch darauf geachtet, dass die bereits im Handbuch enthaltenen Vorschriften aktuell gehalten werden.
Die Herausgeber des Handbuchs Futtermittelrecht sind viele Jahre auf diesem Gebiet im zuständigen Bundesministerium tätig gewesen oder noch tätig. Während ihrer Tätigkeit haben sie die Rechtsentwicklung begleitet und mitgestaltet. Gleichwohl möchten die Herausgeber darauf hinweisen, dass die Erläuterungen in diesem Werk keine amtlichen Äußerungen und Stellungnahmen darstellen. Dies gilt ganz besonders in Fällen kritischer Kommentare zu einigen Vorschriften.
Herausgeber und Verlag hoffen und wünschen, dass das Praxishandbuch Futtermittelrecht von den betroffenen Kreisen, insbesondere der Futtermittelwirtschaft einschließlich der Zulieferbetriebe wie auch der Futtermittelüberwachung, als hilfreiche Handreichung für die Anwendung und Durchführung der futtermittelrechtlichen Vorschriften aufgenommen wird.
Meckenheim und Wachtberg, im Mai 2012 |
Die Herausgeber |