Die beste Gesetzgebung nützt nichts, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert wird. Durch die Lebensmittelüberwachung soll sichergestellt werden, dass dem Verbraucher kein Schaden entsteht und sich alle Marktteilnehmer an die gleichen Regeln halten. Doch wie funktioniert diese Überwachung? Was müssen Lebensmittelhersteller beachten? Wie läuft eine Kontrolle ab und welche Rechte und Pflichten haben Sie hierbei? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen das Kapitel 1.4 im Abschnitt „Allgemeines Lebensmittelrecht“ Ihres Praxishandbuchs. Damit sind Sie gewappnet, wenn die Lebensmittelkontrolle vor dem Werkstor steht!
25. Aktualisierung – Juli 2025
Lebensmittelüberwachung | Kap. 1.4
Peter Hahn
Kaum ein Thema beschäftigt sowohl die Ernährungswirtschaft als auch die Verbraucher mehr als die Transparenz bei allem, was mit Lebensmitteln zu tun hat. Angefangen von der Angabe der Zutaten, über Werbeaussagen, bis hin zu den Untersuchungsergebnissen der Überwachungsbehörden, alles soll für den Verbraucher nachvollziehbar offengelegt werden. Allerdings ist nicht jede gefühlte Täuschung auch eine Täuschung im juristischen Sinn. Rund um das Thema Verbraucherinformationsgesetz, § 40 LFGB und Bewertungsplattformen hat sich daher ein Spannungsfeld aufgebaut, in dem man sehr schnell an den „Lebensmittelpranger“ gestellt wird. Damit Ihnen das nicht passiert, erhalten Sie nun diesen nützlichen Beitrag.