Die Essgewohnheiten der Verbraucher unterliegen seit jeher dem steten Wandel, auch durch gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen. Von einer Verknappung des Angebots ist man weit entfernt, nicht zuletzt aufgrund des europäischen Binnenmarkts und (angestrebter) transatlantischer Handelsabkommen. Man hat den Eindruck, als würde das Bewusstsein größer werden für die Fragen nach der Herkunft des Produkts und auch der Qualität. „Gesunde“ und bewusste Ernährung ist in aller Munde, man möchte sich „etwas gönnen“, qualitativ hochwertig essen. Zugleich verzichten immer mehr Menschen. Nach Angaben des VEBU sind 10 % der Bevölkerung Vegetarier, 1,6 % ernähren sich vegan, 56 % der Bevölkerung sollen sogenannte Flexitarier sein und bewusst seltener Fleisch essen.1 All diese Aspekte führen dazu, dass Supplementierungen gleich welcher Art als Ergänzung der Nahrung auf dem Vormarsch sind.
Nach diesjähriger Aussage des verbraucherzentrale Bundesverband verwenden 35 % der Verbraucherinnen und Verbraucher Nahrungsergänzungsmittel. Im Jahr 2015 lag der Umsatz allein bei Nahrungsergänzungsmitteln, die im Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien und (Online-) Apotheken vertrieben wurden, bei 1,1 Milliarden Euro.2 Hinzu kommt der Umsatz über den Onlinehandel als solchem, Direktvertrieb und Versandhandel. Die Tendenz ist steigend. Allein Vitaminpräparate mit Vitamin A und D verzeichneten im Jahr 2015 ein Umsatzplus von 28,8 %.3
Die Attraktivität der Supplementierung, gleich welcher Art, hat nicht nur die Lebensmittelindustrie selbst erkannt, sondern auch die pharmazeutische Industrie, die mehr und mehr bestehende Portfolios um Nahrungsergänzungsmittel und Co ergänzt. Die Attraktivität liegt dabei in der Erschließung von für Arzneimittel aufgrund des Apothekenmonopols nicht oder nur selten möglichen Vertriebswegen und zudem in der Möglichkeit, Rohstoffe für zwei unterschiedliche Produktkategorien zu verwenden – Arzneimittel und Lebensmittel. Dabei ist besonderes Augenmerk darauf zu richten, welche Dosierungen und Auslobungen gewählt werden, um nicht ein Produkt als Lebensmittel auf den Markt zu bringen, das eigentlich der arzneimittelrechtlichen Zulassungspflicht unterliegt.
Das vorliegende Handbuch soll nicht nur die Hintergründe der besonderen Produktarten darstellen, sondern auch aufzeigen, welche Schritte für
Als Herausgeberin bin ich stets um Vollständigkeit des Handbuches bemüht, sollte Ihnen gleichwohl bei der Durchsicht etwas fehlen, freue ich mich jederzeit über einen entsprechenden Hinweis.
Nun wünsche ich an dieser Stelle viel Freude beim Lesen und viel Erfolg für die Entwicklung und Vermarktung Ihrer Produkte!
Hamburg, Juni 2017
Fabienne Diekmann