93. Aktualisierung – Februar 2024

Die Digitalisierung erfordert auch im Gesundheitswesen eine weitreichende Durchdringung der Organisationsstrukturen. Sie bietet für die auf Direktions- und Managementebene angesiedelte Krankenhaushygiene, die als Schnittstelle fungiert, ein enormes Potenzial zur Optimierung der die Gesundheit erhaltenden Versorgungsleistungen und bestehender Prozesse. Die Patientensicherheit und der Gesundheitsschutz gewinnen durch die demographische Entwicklung und durch kontinuierliches Verbesserungsbestreben von hygienerelevanten Einflussgrößen an Bedeutung. Im digitalen Wandel der Zeit gewinnt die Informations- und Datenfülle ebenfalls an Bedeutung. Gleichzeitig wird die Verfügbarkeit von relevanten Daten vereinfacht, was wiederum neue Perspektiven und Möglichkeiten der Nutzung von Daten schafft. Das Kapitel I 9 wird mit diesem und weiteren Beiträgen für verantwortungstragende Personen im Gesundheitswesen als Einblick und Übersicht zu aktuellen Themen der Digitalisierung im Gesundheitswesen dienen. Es richtet seinen Fokus auf Handlungsfelder der Krankenhaushygiene und auf hygienerelevante Prozesse.

In Kapitel II.9.1.1 lesen Sie eine Kommentierung zur Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene die als erste Verordnung des sogenannten „Hygienepakets“ erlassen wurde. Die Verordnung beschreibt, welche Anforderungen Lebensmittelunternehmen sowohl in baulicher und hygienischer Hinsicht, aber auch an Eigenkontrollen erfüllen müssen und gilt für fast alle Arten von Lebensmittelunternehmen, unabhängig von der Produktions- bzw. Handelsstufe und unabhängig vom individuellen Risiko des jeweiligen Lebensmittels.