Arbeitsschutz in der Senioren- und Pflegebetreuung

Kapitel auf einen Blick

Gerald Schneider

Jeder Bundesbürger hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, ein Grundrecht, das auch bei beruflichen Tätigkeiten gilt. Dieses Grundrecht zu sichern ist Aufgabe des Arbeitsschutzes, der in wesentlichen Aspekten gesetzlich normiert ist. Der zentrale Dreh- und Angelpunkt im Arbeitsschutz ist neben einer adäquaten Betriebsorganisation die Gefährdungsbeurteilung und die daraus abgeleiteten Schutzmaßnahmen. Dieses Kapitel stellt Ihnen daher zunächst die wichtigsten gesetzlichen und organisatorischen Anforderungen vor und erläutert die wesentlichen Prinzipien der Gefährdungsbeurteilung. Entscheidend ist hierbei u. a., dass zu Wahrung einer möglichst gesunden Arbeit nicht nur der Arbeitgeber, sondern durchaus auch die Beschäftigten in der Pflicht sind. Eine grundlegende Basiskenntnis des bundesdeutschen Arbeitsschutzsystems ist also sowohl für Arbeitgeber- als auch für Arbeitnehmervertreter wichtig und kann für jeden Mitarbeiter sinnvoll sein. Dabei werden Texte von Gesetzen und Verordnungen nur insoweit wiedergegeben als sie für das Gesamtverständnis wichtig sind. Es ist nicht sinnvoll, einen gesamten Gesetzestext abzudrucken, sondern die wesentlichen Aspekte hervorzuheben, die entscheidend sind.

Neben diesen allgemeinen Erläuterungen werden ergänzend einige besonders wichtige Gefährdungsfaktoren in der Senioren- und Pflegebetreuung eingehender erläutert: Arbeitszeit- und Schichtarbeit, Infektionsgefährdungen, Gefahrstoffe, Heben und Tragen sowie psychische Belastungen. Hinweise zur arbeitsmedizinischen Vorsorge schließen das Kapitel ab. Ergänzt werden die jeweiligen Darstellungen – wenn vorhanden und sinnvoll – durch Hinweise auf tiefer gehende Informationsschriften, die in der Regel kostenfrei im Internet zugänglich sind.

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