„Wir stehen ohnehin mit einem Bein im Gefängnis!“ Diesen Satz der Hilflosigkeit hört man von Pflegekräften aller Generationen. Die Aussage macht die bestehende Handlungsunsicherheit deutlich, die die Pflege nach wie vor prägt. Diese Unsicherheit führt nicht nur zu Fehlern: Sie verstellt den Blick für eine effiziente, dem Pflegebedürftigen gerecht werdende und den Qualitätsstandards genügende Pflege. Pflegekräfte – vor allem Pflegefachkräfte in leitenden Funktionen – müssen sich daher mit den berufsbezogenen Prinzipien des Rechts befassen. Dann besteht kein Anlass zur Hilflosigkeit und die Pflegetätigkeit kann selbstbewusst und zielgerichtet und unter penibler Beachtung des Selbstbestimmungsrechts von Patienten und Pflegebedürftigen organisiert erfolgen. Die nachfolgenden Ausführungen dienen diesem Ziel.