Minijobs und Aushilfsarbeitsverhältnisse gehören zum Alltag jeder Pflegeeinrichtung. Solche Rechtsverhältnisse sind nicht nur Bestandteil einer flexiblen Personalpolitik, sie bieten darüber hinaus auch viele Vorteile. Insbesondere können dadurch Schwankungen in der Personalausstattung aufgefangen werden. Neben den Vorteilen haben solche Rechtsverhältnisse aber auch Risiken; eine Fehlbeurteilung der Sozialversicherungspflicht kann erhebliche Nachforderungen auslösen. Der vorliegende Beitrag gibt Ihnen alle wichtigen Informationen. Von erheblicher praktischer Bedeutung ist auch der Übergangsbereich, der für Dauerbeschäftigungen im Niedriglohnbereich gilt. Die Grenze dafür wurde zum 01.01.2023 auf 2.000 EUR monatlich angehoben.