Im Rahmen des Pflegeprozesses zählt die Gesundheitsförderung durch vorbeugende Maßnahmen (Prophylaxen) zu den Hauptaufgaben von Pflegenden. Als Voraussetzung führen die Pflegenden täglich und bei jeder pflegerischen sowie betreuenden Tätigkeit eine zielgerichtete Beobachtung durch. Im professionellen Pflegealltag geschieht dies routiniert und die erforderlichen prophylaktischen Maßnahmen werden in die pflegerische Versorgung und Begleitung mit eingeflochten. Vor dem Hintergrund der Novellierung des Pflegeberufegesetzes (PflBG) ordnen sich diese pflegerischen Aufgaben zu den vorbehaltenen Tätigkeiten nach § 4 PflBG zu.
Im Folgenden wird der Begriff Prophylaxe erläutert, dann häufige pflegerische Prophylaxen und ihre Maßnahmen im Pflegeprozess tabellarisch dargestellt, um dann die Bedeutung pflegerischer Prophylaxen für die professionell gestaltete Pflege aufzuzeigen. Anhand dessen finden sich ggf. Themen oder Anregungen für eine Schulung oder Praxisanleitung zur Kompetenzerweiterung, um Mitarbeitende sowie Auszubildende für eine fach- und sachgerechte Durchführung aller prophylaktischen Maßnahmen zu befähigen und sich diesbezüglich der Verantwortung für die zu Pflegenden, aber auch für die Gesellschaft bewusst zu machen, indem Krankheiten und/oder Folgen von Krankheiten bestmöglich verhindert, abgemildert oder verzögert werden.