Vorwort

Der Schutz der Gesundheit und vor Täuschung stand auch im Jahr 2023 im Fokus der Lebensmittelüberwachung.

Neben mikrobiologischen Untersuchungen, Untersuchungen auf Höchstgehalte und Rückstände sowie sonstigen Untersuchungen zur Zusammensetzung von Lebensmitteln liegt 2023 erneut ein Schwerpunkt in der Kennzeichnungsprüfung durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden.

Die Lebensmittelkennzeichnung ist auch Thema der Lebensmittelsicherheit. Dies ergibt sich insbesondere aus Art. 14 VO (EG) Nr. 178/2002 (BasisVO) und betrifft z. B. die Allergeninformationen aber auch Warnhinweise und Anwendungsinformationen. Eine Durchsicht der Jahresberichte 2023 der Überwachungsbehörden der Bundesländer zeigt dies eindrucksvoll, indem diverse Überwachungsbehörden sich im Jahr 2023 mit den sog. „Hot Chips“ beschäftigen mussten und dabei die Sicherheit dieser Produkte auch anhand der Kennzeichnung bewerten mussten.

Der Schutz vor Täuschung ist ebenfalls ein wesentliches Thema der Lebensmittelkennzeichnung. Im Fokus der Behörden stehen dabei auch 2023 insbesondere die Authentizität von Lebensmitteln und der Entwicklung geeigneter Untersuchungsmethoden zur Überprüfung diesbezüglich. Aber auch unzulässige krankheits-, nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben bilden einen Untersuchungsschwerpunkt.

Die Auswertung der Beanstandungen hinsichtlich allgemeiner Kennzeichnungsanforderungen, die für alle Lebensmittel gelten, sowie der besonderen Anforderungen an spezifische Lebensmittel zeigt auch 2023, dass sich nach wie vor noch oft die grundlegenden Kennzeichnungspflichten als schwierig für die Unternehmen erweisen. Dies deckt sich mit meinem Eindruck im Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit.

Die Auswertung der Jahresberichte zeigt, dass Fehler bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln einer der häufigsten Beanstandungsgründe der Überwachungsbehörden sind. Die einzelnen Jahresberichte geben teilweise einen guten Überblick über mögliche Fehlerquellen, Analysemethoden der behördlichen Labore und deren Rechtsauffassungen. Daher können die Berichte die in der Lebensmittelbranche tätigen Unternehmen bei der Überprüfung der eigenen Kennzeichnung unterstützen. Allerdings ist jeder einzelne Bericht anders strukturiert, unterschiedlich detailliert und setzt unterschiedliche Schwerpunkte. Es kann deshalb müßig für ein Unternehmen sein, in den einzelnen Jahresberichten die relevanten Passagen zu finden.

Aus diesem Grund fasst die hier vorliegende Broschüre die Berichte der einzelnen Bundesländer nach umfassender Auswertung zusammen. Sie gibt einen systematischen Überblick über die am häufigsten festgestellten Fehlerquellen im Bereich der Lebensmittelkennzeichnung und soll den in diesem Bereich tätigen Unternehmen als Hilfestellung dienen.

Die Jahresberichte werden regelmäßig erst im Folgejahr erstellt. Bis zum Redaktionsschluss dieser Broschüre hatten jedoch – wie schon im Vorjahr – die Länder Schleswig-Holstein und das Saarland noch keine Jahresberichte über die Ergebnisse der Überwachungsbehörden für das Jahr 2023 veröffentlicht. Schleswig-Holstein veröffentlichte den letzten Jahresbericht für 2020, das Saarland sogar zuletzt für das Jahr 2016. Die Ergebnisse der Überwachungen in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Saarland bleiben daher bedauerlicherweise in diesem Bericht weiterhin unberücksichtigt.

Diese Broschüre umfasst somit eine Zusammenfassung der Jahresberichte aus Baden-Württemberg, Bayern, Berlin-Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

Hamburg, Mai 2025

Kerstin Dieter