Loading [Contrib]/a11y/accessibility-menu.js

Ihre Themen

Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie weitere geänderte und neue Begriffe für Ihr Lexikon Lebensmittelrecht mit Fundstellen, u. a.:

Appetitsild: Enzymatisch gereifte Fischerzeugnisse; laut Ziffer 2.3.4.1 der Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse ausgenommene, der Länge nach parallel zur Rückengräte (Wirbelsäule) geteilte, in der Regel enthäutete und, soweit wie technisch möglich, entgrätete Sprotten.

Behensäure: Docosansäure, langkettige gesättigte Fettsäure mit 22 C-Atomen, die den Hauptbestandteil von Behenöl (auch kurz Benöl), einem Pflanzenöl aus dem Meerrettichbaum Moringa oleifera ausmacht. Behensäure aus Senfsamen mit einer Reinheit von mindestens 85 %, hergestellt nach zwei Destillationsschritten, zur Herstellung der Emulgatoren E 470a, E 471 und E 477 hat die Europäische Kommission mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2512 vom 17. April 2024 (ABl. L vom 25. September 2024) im Eintrag zu Senfsamen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Liste der Stoffe und Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen und für die besondere Kennzeichnungsanforderungen gelten) ausgenommen, da die EFSA in ihren Gutachten vom 15. November 2016 und 25. September 2023 festgestellt hatte, dass das Risiko für das Auftreten von allergischen Reaktionen durch den Verzehr von mit Behensäure hergestellten Emulgatoren vernachlässigbar gering ist. Für derart spezifizierte Behensäure gelten somit keine besonderen Anforderungen hinsichtlich der Allergenkennzeichnung.

Ihre Themen