Im Jahre 1962 veröffentlichte der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. die „Richtlinien für Vanille-Zucker und Vanillin-Zucker“.

Im Hinblick auf die Entwicklung der Rechtsetzung, insbesondere die Verabschiedung der EG-Aromen-Richtlinie 88/388/EWG, die Entwicklung der Rechtsprechung sowie die Entwicklung der Verkehrsauffassung, waren einige Teile der Richtlinie anzupassen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. hat in seinen Gremien unter Teilnahme aller fachlich berührten Kreise der Lebensmittelwirtschaft die Richtlinie überprüft und als Verkehrsauffassung der Lebensmittelwirtschaft niedergelegt.