Unterabschnitt 5
Sonderfälle
Artikel 47 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko
Artikel 49 Inverkehrbringen von behandeltem Saatgut
Artikel 50 Vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, die Substitutionskandidaten enthalten
Artikel 51 Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen