85. Aktualisierung – Juni 2026

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Verantwortliche Pflegefachkraft ist eine leitende Funktion mit fachlicher, personeller und organisatorischer Gesamtverantwortung im Pflegebereich. Der Begriff ist gesetzlich im Sozialgesetzbuch V und XI verankert, insbesondere in § 71 SGB XI. In der Praxis wird diese Funktion meist als Pflegedienstleitung (PDL) bezeichnet und ist in allen Pflegeeinrichtungen verpflichtend. Doch wer ist, was kann, was tut, was darf eine Pflegedienstleitung in den Einrichtungen konkret? Antworten darauf finden Sie im folgenden Beitrag.

Viele Kolleginnen und Kollegen in der Pflegepraxis lassen sich vom Begriff der Pflegediagnose immer noch verunsichern. Angesichts des chronischen Personalmangels und eines sehr hohen Dokumentationsaufkommens wird oft befürchtet, dass Pflegediagnosen nur einen weiteren bürokratischen Akt darstellen. Doch bei genauerer Betrachtung und Auseinandersetzung mit dieser Thematik wird schnell klar: Das Gegenteil ist der Fall! Dieser Beitrag zeigt auf, wie Pflegefachkräfte mit Hilfe vom Pflegediagnosen ihren Vorbehaltsaufgaben nach dem Pflegeberufe­gesetz gerecht werden können.

Dieser Beitrag vermittelt ein praxisnahes Verständnis naturheilkundlicher Verfahren und zeigt, wie diese sicher und wirkungsvoll in den Pflegealltag integriert werden können. Er bietet einen Überblick über bewährte Anwendungen, Chancen und Grenzen sowie konkrete Umsetzungsideen für Pflegeeinrichtungen. Damit unterstützt er eine ganzheitliche Pflegekultur, die Wohlbefinden, Lebensqualität und Selbstbestimmung von Pflegebedürftigen stärkt.

Ihre Führungsaufgaben als Pflegedienstleitung sind vielschichtig: Planen, koordinieren, delegieren, kontrollieren, coachen und schulen – und ganz entscheidend: regelmäßiges Informieren. Ob nun Ihr Pflegeteam, eine einzelne Pflegefachkraft, PflegekundInnen und deren Angehörige, als auch externe Pflegepartner, ein Informieren und ein Austausch sind unerlässlich.

Besprechen und informieren wird somit zu einem zentralen Führungsinstrument. Aber auch zur Herausforderung: Inhaltlich – Was soll ich wem wann wie mitteilen? – und zeitlich – Wie soll ich denn die Zeit dafür finden? Und plötzlich erscheint die Herausforderung unüberwindbar. Mit der passenden Besprechungsstrategie reichen jedoch oft nur 30 Minuten pro Tag völlig aus – und Ihr Pflegeteam ist stets bestens informiert.