6

Allgemeine Bestimmungen

6.1

Schulmilch

6.11

EU-Vorschriften

6.11.1

Durchführungs­verordnung (EU) 2017/39 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen

6.11.2

Delegierte Verordnung (EU) 2022/127 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2116 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Zahlstellen und anderen Einrichtungen, die Finanzverwaltung, den Rechnungsabschluss, Sicherheiten und die Verwendung des Euro

6.11.3

Durchführungs­verordnung (EU) 2022/861 der Kommission mit Ausnahmevorschriften für zweite Anträge der Mitgliedstaaten auf Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch und zur Abweichung von der Durchführungs­verordnung (EU) 2017/39 hinsichtlich der Neuzuweisung der Unionsbeihilfe für den Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023

6.11.4

Durchführungs­verordnung (EU) 2020/2043 der Kommission zur Abweichung von der Durchführungs­verordnung (EU) 2017/39 für die Schuljahre 2019/2020 und 2020/2021 in Bezug auf Vor-Ort-Kontrollen in den Räumlichkeiten von Antragstellern oder Bildungseinrichtungen für die Zwecke des Schulprogramms

6.11.5

Delegierte Verordnung (EU) 2017/40 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Gewährung einer Unionsbeihilfe für die Abgabe von Obst und Gemüse, Bananen und Milch in Bildungseinrichtungen und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 907/2014 der Kommission

6.11.6

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/655 der Kommission über die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/493

6.11.7

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/845 der Kommission über die endgültige Zuweisung der Unionsbeihilfe für Schulobst und -gemüse sowie Schulmilch an die Mitgliedstaaten für den Zeitraum 1. August 2024bis 31. Juli 2025und zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/655

6.3

Absatzförderung und Markterweiterung

6.30

Grundregeln Binnenmarkt und Drittland

6.30.1

Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates

6.30.2

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1829 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern

6.30.3

Delegierte Verordnung (EU) 2015/1831 der Kommission mit Vorschriften zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern