Die zusatzstoffrechtliche Einordnung veganer und vegetarischer Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs ist nicht aus der Bezeichnung des Lebensmittels abzuleiten. Bislang sieht die VO (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe nur eine Einordnung für Milchprodukt-Analoge vor (Kategorie 01.8). Bei den anderen Produkten muss – auch unter Anwendung des „Guidance document describing the food categories in Part E of Annex II to Regulation (EC) No 1333/2008 on Food Additives“ sowie des Grundsatzes, dass sich die Zuordnung zu einer Kategorie im Einzelfall nach der/den ersetzenden oder auch der ersetzten Zutat richtet, muss die zusatzstoffrechtliche Einordnung sachverständig vorgenommen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass sich die Zulassung an der technologischen Notwendigkeit orientiert.
Die LAV Arbeitsgruppe Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB) hat in ihrer 34. Sitzung am 24. und 25. Oktober 2018 unter dem TOP 9 zusatzstoffrechtliche Einordnung veganer und vegetarischer Lebensmittel mit Ähnlichkeiten zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs die von ALS und ALTS erarbeitete Entscheidungshilfe zur Einstufung veganer und vegetarischer Ersatzprodukte für die Anwendung als geeignete Basis für eine sachverständige Beurteilung im Einzelfall empfohlen:
„Einstufung von veganen und vegetarischen Ersatzprodukten auf der Basis von Ei, Milch, pflanzlichen Fetten und/oder Getreide- bzw. Hülsenfruchterzeugnissen (einschl. Soja) in die Kategorien der VO (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe“
Danach sind die Ersatzprodukte in diejenige Lebensmittel-Kategorie der VO (EG) Nr. 1333/2008 einzuordnen, die der ersetzenden Zutat entspricht bzw. der ersetzten Zutat (bei Milch). Dabei ist berücksichtigt, dass sich der Zusatz von Zusatzstoffen nach der technologischen Notwendigkeit richtet. Dies ist in der Regel durch die ersetzende Zutat bedingt.
Ersatzprodukte, bei denen „Milch“ ersetzt wird, sind jedoch als Sonderfall zu betrachten, da diese Gruppe von Ersatzprodukten explizit in der Lebensmittelkategorie 1.8 „Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer“ erfasst wird. Ein Sonderfall innerhalb dieser Gruppe stellen wiederum die Pflanzeneiweißgetränke dar („Sojadrinks“, „Haferdrinks“, „Mandeldrinks“), die auch als eigenständiges Lebensmittel (und nicht mit dem Hauptzweck des Milchersatzes) verzehrt werden und explizit in den Lebensmittelkategorien 12.9 (nicht aromatisiert) und 14.1.4 (aromatisiert) erfasst sind.
Bei den Ersatzprodukten für Feinkostsalate ist auf eine Unterscheidung bei der ersetzenden Zutat verzichtet worden, da sich der Zusatz von Zusatzstoffen in erster Linie nach dem Gesamterzeugnis inklusive Sauce und nicht nach der Einlage richtet.
Einige Beispiele für Einstufungen in die Kategorien der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe wurden der Entscheidungshilfe entnommen (nicht abschließend):
Produkt | Warenobergruppe (WOG) | Kategorien der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe |
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Ersatzprodukte für Milch, Milcherzeugnisse, Käse und Butter Das Bezugslebensmittel besteht aus Milch, der vollständige oder teilweise Ersatz erfolgt aus (pflanzlichen) Eiweißen und/oder Fetten/Ölen | Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Milch (Pflanzeneiweißgetränke wie „Sojadrink“, „Haferdrink“ etc.) | Nicht aromatisierte Produkte 12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 01.8 |
14.1.4 Aromatisierte Getränke | ||
Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Milcherzeugnisse, Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Käse Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Butter | 01.8 Milchprodukt-Analoge, auch Getränkeweißer | |
Ersatzprodukte für Eier, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Fischerzeugnisse und Krebs-/Krustentiererzeugnisse | Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Eier Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Fleisch/-teilstücke Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Fleischerzeugnisse Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Wurstwaren Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Fisch Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Fischerzeugnisse Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Krebs-/ Krustentiererzeugnisse | ersetzende Zutat ist aus Milch(eiweiß) oder Eiprotein Am ehesten in 12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 01.8 einzusortieren, da hier auch „tierische“ Eiweiße miterfasst sind |
ersetzende Zutat ist überwiegend aus pflanzlichen Eiweißen, es wird aber kein Milcherzeugnis ersetzt und es handelt sich auch nicht um Pflanzeneiweißgetränke 12.9 Eiweißprodukte, ausgenommen Produkte der Kategorie 01.8 | ||
ersetzende Zutat ist überwiegend aus pflanzlichen Fetten oder Ölen, es wird jedoch kein Milcherzeugnis ersetzt Am ehesten 12.7 Salate und würzige Brotaufstriche | ||
Ersatzprodukte für Feinkostsalate | Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte für Feinkostsalate | 12.7 Salate und würzige Brotaufstriche |