1.2

Herstellung

Die Herstellung veganer oder vegetarischer Lebensmittel im Sinne dieser Leitsätze erfolgt derart, dass eine Ähnlichkeit – insbesondere in Verwendung, Zubereitung und den produkttypischen sensorischen Beschaffenheitsmerkmalen des verzehrfertigen Lebensmittels – mit dem jeweils in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs erreicht wird.