Diese Bekanntmachung der Kommission dient zur Unterstützung der nationalen Behörden bei der Anwendung der Verordnung (EU) 2017/625. Für die Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.
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Bekanntmachung 2022/C 467/02 der Kommission über die Durchführung der Verordnung (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates
Vom 8. Dezember 2022