Der Begriff Rework beschreibt die Wiederverarbeitung von gebrühter Ware. Dabei gilt es, relevante Vorgaben zu berücksichtigen. Frau Dr. Gesine Schulze geht in ihrem Beitrag u. a. auf die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Wiederverarbeitung sowie den Nachweis und die Kontrolle beim Einsatz von wiederverarbeitetem Brät ein.
41. Aktualisierung – Juni 2025
Rework Wurstwaren | Kap. I.2.9
G. Schulze
Die Einhaltung von Hygienevorgaben ist für die Herstellung von sicheren Produkten das A und O. Nur wenn Hygienevorgaben konsequent eingehalten werden, kann die Produktion von qualitativ einwandfreien Produkten gewährleistet werden. Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie ein Schulungsmodul, was die Einhaltung von Hygienevorgaben als Kernthema beinhaltet. Profitieren Sie von diesem Modul und legen Sie den Grundstein für die Produktion von sicheren Produkten.
Die Abgabe von Speiseresten als Lebensmittel ist gundsätzlich nicht verboten. Dennoch gilt es, rechtiche Anforderungen einzuhalten. In erster Linie betreffen diese die Lebensmittelsicherheit, die Hygiene und den Täuschungsschutz. Herr Dr. Teufer geht in dem aktualisierten Beitrag auf die rechtlichen Bedingungen, die die Abgabe von Speiseresten ermöglichen, ein und berücksichtigt dabei lebensmittelrechtliche, hygienerechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Anforderungen.