Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie weitere interessante Urteile für Ihr Praxishandbuch. So hatte sich z. B. das Niedersächsische OVG mit der Frage beschäftigt, ob es sich bei Kapseln, die Gingko biloba Trockenextrakt enthalten, um ein Nahrungsergänzungsmittel oder ein Funktionsarzneimittel handelt. Mit einer ähnlichen Frage beschäftigte sich auch das VG Köln. Hier ging es um Tees mit Sennesblättern, einem pflanzlichen Abführmittel. Die Entscheidungen der Gerichte zeigen, was bei phamakologisch wirksamen Stoffen zu beachten ist. Das VG Berlin hatte zu entscheiden, ob es sich bei dem als Aromastoff zugelassenen Menthylisovalerat um ein neuartiges Lebensmittel handelt, wenn diese Substanz als wertgebender Inhaltsstoff in einer Lutschtablette verwendet wird. Auch dieses Urteil ist wichtig für die Praxis, da es zeigt, was bei Substanzen, die unterschiedlichen Zulassungsverfahren unterliegen, zu beachten ist ( Kapitel 7 )
24. Aktualisierung – März 2025
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