5. Aktualisierung – März 2016

Themenübersicht

II.1.1 Fall: Auffällig niedrige Keimzahlen bei nicht keimreduzierten pflanzlichen Rohstoffen

Im Rahmen einer Rohwareneingangskontrolle von nicht keimreduziertem, getrocknetem Pfeffer werden auffällig niedrige mikrobiologische Ergebnisse ermittelt. Normalerweise werden Keimgehalte in Größenordnungen der Richt- und Warnwerte der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie für Kräuter und Gewürze erwartet. Dieser überarbeitete Fall beschreibt, wie im Verdachtsfall der unzulässigen Behandlung durch z. B. Bestrahlung vorgegangen werden kann.

II.1.2 Fall: Ermittlung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Bio-Produkten

Bei einer Wareneingangskontrolle eines importierten Bio-Produkts werden Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt. Anhand dieses überarbeiteten Falls wird beschrieben, wie bei einem festgestellten Rückstand eines Pflanzenschutzmittels vorgegangen werden sollte.

II.1.12 Fall: Produktkontamination aufgrund unzureichender Reinigung und Desinfektion

Verschiedene Kunden eines Herstellers von Tomatensaft haben den Tomatensaft aufgrund mikrobiologischer Verunreinigungen reklamiert. Innerhalb der Produktionskette muss eine Kontamination stattgefunden haben. Anhand dieses Falls soll eine Anleitung geschaffen werden, welche Maßnahmen bei einer Kontamination der Ware durch eine unzureichende Reinigung und Desinfektion getroffen werden müssen.

II.1.13 Fall: Positive GVO-Analyse in Soja-Lecithin

Im Rahmen der Wareneingangskontrolle einer Rohwarencharge Soja-Lecithin (flüssig) wurde eine Mischprobe gemäß Untersuchungsplan auf genverändertes Material analysiert. Ergebnis der Analyse: Die Charge enthält GVO. Die Lieferung umfasste 10.000 kg flüssiges Soja-Lecithin. Dieses ist für den Einsatz in Produkten vorgesehen, die nicht mit dem Vermerk „Dieses Produkt enthalt genetisch veränderte Organismen“ oder „Dieses Produkt enthalt Soja, genetisch verändert“ gekennzeichnet werden. Dieser Fall schildert, welche Maßnahmen Sie bei einem positiven GVO-Analyse-Ergebnis ergreifen sollten.

II.9.2 Fall: Betrug mit falsch deklarierten Bio-Lebensmitteln

In ganz Europa nehmen die Betrugsfälle mit Bio-Lebensmitteln zu, die zwar das EU-Bio- Logo (früher: EG-Öko-Siegel) tragen, aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Europäische Union und auch der nationale Gesetzgeber entwickeln derzeit Verfahren, um den Betrug mit (Bio-) Lebensmitteln einzudämmen. Auf vielen Veranstaltungen, unter anderem beim Food Safety Kongress 2015, stand das Thema „Food Fraud“ auf der Agenda. Anhand dieses Falls wird beschrieben, wie Lebensmittelunternehmen in Verdachtsfällen von betrügerischer, falscher Kennzeichnung von Lebensmitteln mit Bio-Siegeln durch Lieferanten vorgehen können.