Titel 1
Ermächtigungen
§ 8a Branchenvereinbarungen und Preisberichterstattung
§ 9a Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen
§ 9b Außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung
§ 9c Außergewöhnliche Maßnahmen zur Marktstützung auf Antrag mit finanzieller Beteiligung
§ 9d Weitere Finanzierung außergewöhnlicher Maßnahmen zur Marktstützung ohne Antrag
§ 9e Vorbehalt der Nachprüfung