5431
Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung – RohmilchGütV)*
Vom 11. Januar 2021
Verkündet als Art. 1 der VO zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts. Inkrafttreten gem. deren Art. 4 am 1.7.2021.
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Verordnung zur Förderung der Güte von Rohmilch (Rohmilchgüteverordnung – RohmilchGütV)*
Vom 11. Januar 2021
Verkündet als Art. 1 der VO zur Fortentwicklung des Rohmilchgüterechts. Inkrafttreten gem. deren Art. 4 am 1.7.2021.