Die Entwicklung des Lebensmittelrechts in seiner Breite und Komplexität ist „abhängig“ von den Erkenntnissen und Ergebnissen der einschlägigen naturwissenschaftlichen Disziplinen, von der Verbraucherpolitik auf nationaler und EU-Ebene und auch von der Rechtsprechung. Der Gesetzgeber in Brüssel wie auch in Berlin handelt, insbesondere wenn es um Fragen des Gesundheitsschutzes, des Täuschungsschutzes oder auch der Information geht; er wird tätig, wenn die Politik auf besondere Vorkommnisse wie Krisenfälle reagiert oder gesellschaftlichen Entwicklungen bzw. Erwartungen Rechnung tragen will. Daher befindet sich das Lebensmittelrecht in einem ständigen Prozess der Änderung und Ergänzung, und entsprechend muss die Broschüre „Texte zum Lebensmittelrecht“ regelmäßig, in jährlichen Abständen, aktualisiert werden. Die 14. Auflage (2024) führt den Bestand der vorhergehenden Ausgabe fort und berücksichtigt die Änderungen seit dem Herbst 2023.
Mitte Mai 2024 ist die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 aufgehoben und durch die Verordnung (EU) 2024/1143 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse abgelöst worden; entsprechend wurden die Regelungen ausgetauscht.
Die „Texte zum Lebensmittelrecht“ fassen als Auszug aus der Textsammlung „Klein/Raabe/Weiss“ wesentliche horizontale Vorschriften kompakt zusammen und ermöglichen so dem Nutzer einen „einfachen Zugriff“ in der Alltagspraxis.
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