Gemäß Artikel 1 der Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern1 veröffentlicht die Europäische Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union die Liste der von den Mitgliedstaaten als solche anerkannten natürlichen Mineralwässer.
Die folgende Liste ersetzt alle zuvor veröffentlichten Listen der anerkannten natürlichen Mineralwässer.