Mit dieser Aktualisierungslieferung erhalten Sie die aktuelle Version der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 – kurz LMIV. In diesem Zuge wird die Kapitelstrukturierung angepasst. Kapitel 2A wird zu 2. Der Grund ist, dass die vollständige Ablösung der früheren LMKV, die in Kapitel 2 kommentiert wurde. Die Unterkapitel werden nach und nach angepasst.
110. Aktualisierung – März 2025
D. Domeier
Ein Lebensmittel unterliegt verpflichtenden Angaben gemäß Art. 17 LMIV sowie in Anhang VI der Verordnung. In diesem Kapitel geht die Autorin auf die Pflichtangaben sowie auf die zulässigen und nicht zulässigen Bezeichnungen der in zu verkehrsbringenden Lebensmitteln ein.
Lesen Sie die neuesten ALS-Stellungnahmen und ALTS-Beschlüsse. Sie haben außerdem in Ihrer Datenbank Behr’s Online Zugang zu einer themensortierten Zusammenstellung der ALS-Stellungnahmen.
Dazu klicken Sie in der Datenbank auf die Links und werden direkt zu den umfassenden Stellungnahmen weitergeleitet.