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Bekanntmachung 2022/C 78/03 der Kommission – Leitlinien für die Umsetzung bestimmter Kennzeichnungsvorschriften der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008

Vom 18. Februar 2022

nicht-amtliches Inhaltsverzeichnis

Vorwort und Haftungsausschluss

Die neue Spirituosen­verordnung (EU) 2019/787 wurde am 17. Mai 2019 veröffentlicht und trat sieben Tage später in Kraft. Die meisten ihrer Vorschriften über die Herstellung und Kennzeichnung finden jedoch erst seit dem 25. Mai 2021 Anwendung.

Gemäß Artikel 43 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2019/787 soll das vorliegende Leitliniendokument, das ebenfalls seit dem 25. Mai 2021 gilt, dazu dienen, mit Blick auf bestimmte Kennzeichnungsvorschriften für eine einheitliche Anwendung der Verordnung zu sorgen, was sowohl nationalen Verwaltungen als auch Lebensmittelunternehmern (z. B. Herstellern und Importeuren von Spirituosen) zugutekommen soll.

Die Leitlinien beschränken sich auf eine praktische Erläuterung der für Spirituosen geltenden Kennzeichnungsvorschriften, insbesondere was die Verwendung von „rechtlich vorgeschriebenen Bezeichnungen“, „zusammengesetzten Begriffen“, „Anspielungen“, „Mischungen“ und „Zusammenstellungen“ betrifft.

Zu diesem Zweck wird eine Reihe von Beispielen angeführt, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben und lediglich der Veranschaulichung dienen.

Das vorliegende Leitliniendokument dient ausschließlich Informationszwecken. Sein Inhalt kann nicht als Ersatz für die Konsultation einschlägiger Rechtsquellen oder eine gegebenenfalls erforderliche Beratung durch einen Rechtsexperten gesehen werden.

Weder die Kommission noch eine in ihrem Namen handelnde Person kann für die Verwendung dieser Leitlinien verantwortlich gemacht werden, noch können diese als verbindliche Auslegung der einschlägigen Rechtsvorschriften angesehen werden.

Mit diesem Dokument sollen Unternehmen und nationale Behörden bei der Anwendung der Rechtsvorschriften über Spirituosen unterstützt werden. Für die Auslegung des Unionsrechts ist ausschließlich der Gerichtshof der Europäischen Union zuständig.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die nachstehenden Verweise auf Rechtsvorschriften auf die Verordnung (EU) 2019/787 („Spirituosenverordnung“, im Folgenden „SV“).