Kapitel III
Spezifische Anforderungen an die Genehmigung des Status „seuchenfrei“ von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A, die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/690 gelistet sind
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Kapitel III
Spezifische Anforderungen an die Genehmigung des Status „seuchenfrei“ von Kompartimenten, die Landtiere halten, in Bezug auf Seuchen der Kategorie A, die in Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2020/690 gelistet sind